Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Mahnbescheide durch Kanzlei Rasch Rechtsanwälte
Aktuell werden für die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg Mahnbescheide versandt. Mit diesen werden offene Forderungen aus Abmahnungen geltend gemacht.
Der Mahnbescheid darf auf keinen Fall unbeachtet bleiben. Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, so wird dieser bestandskräftig und auf seiner Grundlage kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Aus diesem ist dann auch die Zwangsvollstreckung möglich.
Spätestens mit Erhalt eines Mahnbescheides sollte daher anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, insbesondere weil die Erfahrung der letzten beiden Jahre gezeigt hat, dass nach Erhalt eines Mahnbescheides die Einleitung eines späteren Klageverfahrens deutlich wahrscheinlicher ist.