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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

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Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Mahnschreiben durch Debcon GmBH – vormals Negele Zimmel Greuter Beller, U+C Rechtsanwälte und Baek Law

Die Debcon GmbH aus Witten macht derzeit offene Forderungen aus früheren Abmahnungen durch die Kanzleien Negele Zimmel Greuter Beller, U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen sowie die Kanzlei Baek Law geltend.

Die drei genannten Kanzleien hatten in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber ausgesprochen und darin u.a. stets den Ausgleich von angefallenen Anwaltskosten sowie Schadenersatz gefordert. Die Beträge konnten mitunter mehrere hundert bis zu über 1.000,- Euro ausmachen.

Aktuell werden nun unbeglichene Forderungen durch Mahnschreiben der Debcon geltend gemacht. Soweit es dabei um Forderungen aus Abmahnungen durch die Kanzleien Negele Zimmel Greuter Beller bzw. U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen, werden die Forderungen im Auftrag der früheren Rechteinhaber geltend gemacht. In Sachen Baek Law hingegen macht die Debcon eine eigene Forderung geltend, nachdem eine Abtretung an die Debcon GmbH erfolgt sein soll.

Die Beträge variieren ebenfalls. Die Forderung aus früheren Negele Zimmel Greuter Beller-Abmahnungen beläuft sich auf pauschal 1.000,- Euro, in Sachen U+C Rechtsanwälte werden 1.286,80 Euro gefordert. Die abgetretenen Forderungen von Baek Law hingegen sollen sich auf 500,- Euro belaufen.

Ob die Forderungen jeweils bestehen ist wie üblich eine Frage des Einzelfalls. Sicher ist aber, dass gegen die Forderungen jedenfalls der Höhe nach Bedenken bestehen. Einige Gerichte tendieren dazu, die seit Oktober 2013 geltende neue Rechtslage, geschaffen durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, auch bei Altfällen zu berücksichtigen. Nach dem neuen § 97a Abs. 3 UrhG wären dann die erstattungsfähigen Anwaltskosten auf einen Betrag von 124,- Euro netto begrenzt. Auch beim Schadenersatz zeigen einige Gerichte erste Tendenzen, die Höhe der vormals überzogenen Forderungen zu hinterfragen. So hat z.B. das AG Köln mit Teil-Versäumnis- und Urteil vom 10.03.2014, 125 C 495/13, entschieden, dass bei Musiktiteln ein Schadenersatzbetrag von 10,- Euro angemessen sei. Hinsichtlich Filmen lassen die aktuellen Hinweisbeschlüsse aus Köln ebenfalls eine für Verbraucher positive Tendenz erkennen, hier seien Beträge in Höhe von 50,- Euro angemessen.

Vor diesem Hintergrund ist in jedem Falle dazu zu raten, die Forderungen nicht einfach zu begleichen, sondern diese durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer