Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Massenhaft Forderungsschreiben der Burgschild Inkasso nach alten Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH
Vor einigen Jahren hatte die DigiRights Administration GmbH massenhaft Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen in Tauschbörsen versenden lassen. Damals war Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Geltendmachung von Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen beauftragt. Nachdem es in den allermeisten der Angelegenheiten aber so gut wie keine Fortentwicklung zu verzeichnen gab, tritt aktuell die Burgschild Inkasso aus Offenbach wieder an die damaligen Abgemahnten heran und fordert in Vorgängen, die nach bisheriger Kenntnis bis ins Jahr 2014 zurückreichen, zur Zahlung vermeintlich offener Forderungen auf.
Die Rechtslage in derartigen Angelegenheiten ist verhältnismäßig einfach: soweit in der behaupteten Forderung Abmahnkosten enthalten sind, ist diese Teilforderung zwischenzeitlich verjährt, sofern die Abmahnung vor dem Jahr 2020 ausgesprochen worden ist. Denn insoweit gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, auf die man sich ausdrücklich berufen sollte.
Soweit die geltend gemachte Forderung indessen aus einem anteiligen Schadenersatz besteht, gilt zwar eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Allerdings muss Schadenersatz nur der Täter leisten, wobei hier sodann gilt, dass die Täterschaft des Anschlussinhabers zwar vermutet wird, Anschlussinhaber diese Vermutung aber in vielen Fällen entkräften können. Das ist z.B. möglich, indem – aber nur im gerichtlichen Verfahren! – ein alternativer Geschehensablauf aufgezeigt wird, wer anstelle des Anschlussinhabers als Täter der behaupteten Rechtsverletzung in Betracht kommt.
Wer beim Erhalt der Abmahnung vor einigen Jahren einen Rechtsanwalt beauftragt hatte, sollte das aktuelle Schreiben einfach zur weiteren Bearbeitung an diesen weiterreichen. Alle anderen, die die Forderung recht einfach zurückweisen wollen, können dies mit einem „Zweizeiler“ tun:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom … .
Die geltend gemachten Ansprüche bestreite ich sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach und weise diese daher zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Wer sich unsicher ist, sollte ggf. weitere fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Rechtslage im Einzelfall unklar ist.