Das Musikrecht stellt einen Teilbereich des Urheberrechts dar und ist dementsprechend zu einem großen Teil im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geregelt. Weitere wichtige Regelungen sind im Verlagsgesetz (VerlG) und Urheberrechtswahrnehmungsgesetz – Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz – UrhWG) enthalten.
Wir beraten seit Jahren bundesweit Mandanten in allen denkbaren Rechtsfragen aus dem Bereich des Musikrechts. In unserem Mandantenstamm finden sich sowohl Berufs- als auch Hobbymusiker, Komponisten, Produzenten und ausübende Künstler.
In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen aus dem Musikrecht.