Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Nach wie vor Abmahnungen wegen des Handelns als „Schein-Privater“ auf eBay unterwegs
Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen des Handels als sog. „Schein-Privater“ bei eBay tätig. In derartigen Fällen geht es um den Vorwurf, der Verkäufer habe rechtswidrig als Privatperson Verkaufsangebote eingestellt, obwohl er eigentlich gewerblicher Händler sei und damit verschiedenen für Gewerbetreibende geltenden Gesetzen unterworfen sei. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.
Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht – Eine Einführung
Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.
Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche aus einer Abmahnung
Eine Abmahnung hat die Geltendmachung verschiedener Ansprüche zur Folge.
In erster Linie geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Ein Unterlassungsanspruch kann normalerweise nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.
Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Darüber hinaus können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.
Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch
Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.
Daraus folgt aber auch, dass Unternehmer – die normalerweise längere Zeit in die Zukunft planen möchten – das weitere Vorgehen sorgfältig abwägen müssen.
Soweit es hingegen um Erstattungsansprüche geht, stehen diese eher im Hintergrund. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.
Richtige Reaktion nach einer Abmahnung
Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.
Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.
Was Sie tun können
Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.
- Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf
- Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
- Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
- Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
- Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.