Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Negele Zimmel Greuter Beller – Abmahnung – SM-Edition – Geschichten Gepeinigter Schlampen
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller
Rechteinhaber: BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH
Betroffenes Werk: SM-Edition – Geschichten Gepeinigter Schlampen
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Bei Abmahnungen, die sich auf Filmwerke aus dem Bereich der „Erwachsenenunterhaltung“ oder Pornographie beziehen, ist Betroffenen der Gang zum Anwalt oft unangenehm. Tatsächlich muss aber gesagt werden, dass gerade in solchen Fällen häufig sehr gute Möglichkeiten bestehen, sich gegen die erhobenen Ansprüche zur Wehr zu setzen.
So ist meines Erachtens in den meisten Fällen schon fraglich, ob hier Schadenersatz überhaupt nach der sog. Lizenzanalogie berechnet werden kann. Ist dies nicht der Fall, so müsste der Abmahner den tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen, ein Verweis auf fiktive Lizenzgebühren ist dann nicht ausreichend. Auch die Höhe der geltend gemachten Schadenersatzbeträge dürfte in solchen Fällen noch ein wenig kritischer zu hinterfragen sein.
Welche Ziele verfolgt die Beratung durch einen Anwalt nach Erhalt eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechtes?
Zum einen sollen Sie davor geschützt werden, sich durch die Abgabe einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung einer unüberschaubaren Haftung auszusetzen. Gleichzeitig darf die Unterlassungserklärung aber auch nicht zu eng gefasst werden, da andernfalls gerichtliche Verfahren drohen können. Diese sind zeitaufwändig und kostenintensiv.
Auch die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens gehört zur typischen Vorgehensweise in Abmahnangelegenheiten.
Darüber hinaus soll die Beratung Ihnen natürlich auch einen Mehrwert bringen: insoweit verfolgen wir mit unserer Beratung auch das Ziel, die geltend gemachten Zahlungsansprüche in jedem Fall entweder vollständig abzuwehren oder zumindest deutlich zu reduzieren. Die in den Abmahnschreiben enthaltenen Forderungen sind dabei unseres Erachtens in jedem Fall zu hoch bemessen. Selbst bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist daher im Regelfall eine Senkung der Gesamtkosten möglich.