Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Nümann + Lang: Änderung betreffend Handhabung vorbeugender Unterlassungserklärungen

Wie die Kanzlei Nümann + Lang aus Karlsruhe mitteilt, wird in der dortigen Rechtsanwaltskanzlei die bisherige Praxis betreffend die Entgegennahme vorbeugender Unterlassungserklärungen abgeändert.

Ab dem 01.08.2011 besitzt die Kanzlei Nümann + Lang ausweislich eines heute vorgelegten Schreibens keine Empfangsvollmacht mehr zu Entgegennahme vorbeugender Unterlassungserklärungen betreffend urheberrechtlich geschützte Werke bisher vertretener Rechteinhaber.

Wie die Kanzlei Nümann + Lang mitteilt, werden bezüglich der im Schreiben genannten Mandanten nur noch solche Unterlassungserklärungen angenommen, bei denen bereits ein konkretes Verhältnis zwischen Abmahner und Abgemahntem bestehe. Das heißt: nur wenn eine Abmahnung bereits vorliegt, ist die entsprechende Unterlassungserklärung an Nümann + Lang weiter zuleiten. Vorbeugende Unterlassungserklärungen werden dementsprechend bei Nümann + Lang nicht mehr bearbeitet und auch nicht an die jeweiligen Rechteinhaber weiter geleitet.

Möglicherweise eine Reaktion, die sich seit einiger Zeit angedeutet hat: aufgrund der in den letzten Monaten vermehrt vorkommenden Doppelabmahnungen (als Beispiel seien hier Werke von Culcha Candela genannt, deren Urheber sich von Bindhardt Fiedler Zerbe, der Musikverlag – die Styleheads GmbH – sich jedoch von Nümann + Lang vertreten lassen) dürften in den vergangenen Wochen eine Vielzahl vorbeugender Unterlassungserklärungen abgegeben worden sein. Es war wohl schlicht eine Frage der Zeit (bzw. des Arbeitsaufwandes), ehe eine solche Mitteilung erfolgen musste.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen

Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer