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OLG Celle: Kein Wettbwerbsverhältnis zwischen Internetshop und Ladengeschäft
Nach einer Entscheidung des OLG Celle soll zwischen einem Internetshop und einem Ladengeschäft kein Wettbewerbsverhältnis gegeben sein (OLG Celle, Urteil vom 08.03.2012, Az. 13 U 174/11).
Im konkreten Fall lag eine Streitigkeit zwischen einem Goldankäufer, der ausschließlich über ein Ladengeschäft tätig war und einem Internetshop, der ebenfalls Gold ankaufte, vor. Nach Ansicht des OLG Celle bestehe in einem solchen Fall kein Wettbewerbsverhältnis, da es praxisfremd sei, dass potentielle Kunden aus der Umgebung des Ladengeschäfts zunächst auf den Internetauftritt der Klägerin aufmerksam würden und sich dann auch tatsächlich dazu entschlössen, von diesem Verkaufsweg Gebrauch zu machen. Generell seien nicht erkennbar, dass solche potentiellen Kunden überhaupt erst auf die Internetseite des Internetshops gelangen würden.
Die Entscheidung weicht von der Rechtsprechung des BGH, der eine nur mögliche Betroffenheit des jeweiligen Kundenpotentials ausreichen lässt, ab. Womöglich ging das OLG Celle hier von einem Sonderfall aufgrund der betroffenen Ware (Gold) aus.