Elektrofahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nicht zuletzt durch das angekündigte Ende von Verbrennerfahrzeugen wird auch…
OLG Celle: Unverbindliche Flugzeiten unzulässig
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 07. Februar 2013, Az.: 11 U 82/12 entschieden, dass eine nachträgliche Änderung der Flugzeiten, welche sich der Reiseveranstalter durch AGB-Regelung offengehalten hatte, unzulässig ist.
Entsprechende Klauseln seien unwirksam, da sie gegenüber dem Reisenden zum Ausdruck brächten, die Flugzeiten könnten sich jederzeit ohne Begründung ändern. Die Reiseplanung von Fluggästen wird aber entscheidend durch die Flugzeiten mitbestimmt. Wäre eine solche Angabe tatsächlich unverbindlich, so könnte der Reiseveranstalter nachträglich die begehrten Flugzeiten in weniger begehrte Zeiten ändern um anschließend mit den wieder frei gewordenen begehrten Flugzeiten erneut zu werben. Neue Flugzeiten führen aber zu einer Änderung der vertraglichen Leistung welche nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich sein soll.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.