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OLG Celle: Widerrufsrecht gilt auch für lebende Bäume
Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 04.12.2012, Az.: 2 U 154/12 entschieden, dass ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht auch bei dem Versand von lebenden Bäumen besteht.
Die Beklagte, die lebende Bäume online versandte berief sich auf einen gesetzlich vorgesehenen Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Nach der dort normierten Ausnahmevorschrift besteht bei „schnell verderblichen Waren“ kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht.
Durch Auslegung des Begriffs „schnell verderbliche Waren“ kamen die Richter am OLG Celle jedoch zu dem Schluss, dass die Regelung im konkreten Fall nicht einschlägig sei. Das Gericht wörtlich: „Schnell verderben können Waren dann, wenn nach ihrem Transport und ihrer Verweildauer beim Verbraucher ein verhältnismäßig erheblicher Teil ihrer Gesamtlebensdauer abgelaufen wäre, wie das etwa häufig bei Lebensmitteln und regelmäßig bei Schnittblumen der Fall sein dürfte. Entscheidend für die Verderblichkeit ist also, dass es sich um Waren handelt, die sich in absehbarer Zeit nach der Versendung aufgrund eines unumkehrbaren natürlichen Vorgangs so verschlechtern, dass ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht mehr möglich ist bzw. das Haltbarkeitsdatum verstrichen ist.“ Dies sei beim Versand von Bäumen nicht der Fall.