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OLG Karlsruhe: Unternehmenszusatz „& Associates“ nur bei mehreren Partnern zulässig
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 28.03.2012, Az.: 6 U 146/10 entschieden, dass der Unternehmenszusatz „& Associates“ erst bei einer Gesamtzahl von 3 Rechtsanwälten/innen zulässig ist.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Rechtsanwältin trat unter der Bezeichnung "Dr. R(…) & Associates" auf. Dabei beschäftigte sie nur eine weitere Juristin. Das Gericht sah hierin eine Irreführung nach § 5 UWG. Der angesprochene Verkehrskreis (Rechtssuchende) gehe aufgrund des Hinweises „&Associates“ davon aus, dass neben der Inhaberin der Kanzlei noch mindestens 2 weitere Rechtsanwälte/innen tätig seien. Die Tatsache, dass der Hinweis in englischer Sprache verfasst sei, ändere hieran nichts.
Das Gericht wörtlich: „Weiter ist der durchschnittliche Adressat der englischen Sprache so weitgehend mächtig, dass er die Endungs- als Pluralform des Substantivs erkennt und davon ausgehend schließt, dass neben der in der Firmenbezeichnung zunächst genannten Beklagten mehrere Berufsträger dauerhaft tätig sind.“