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OLG Koblenz: Kein Weiterbelieferungsanspruch im Wettbewerbsrecht
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 04.06.2013, Az.: 3 U 375/13 entschieden, dass ein Anspruch auf Weiterbelieferung sich nicht aus dem Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne (sowohl Kartellrecht als auch Lauterkeitsrecht) ableiten lässt.
In dem Verfahren vor dem OLG Koblenz begehrte eine Unternehmerin von der Beklagten die Weiterbelieferung mit Kosmetika-Artikeln. Bei der Beklagten handelte es sich um die Herstellerin der Produkte. Die Richter bejahten zwar einen zeitlich begrenzten Anspruch der Klägerin auf Weiterbelieferung, allerdings aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags. Zeitlich begrenzt deshalb, da der Vertrag ordentlich gekündigt werden könne.
Interessant ist die Entscheidung aber vor allem im Hinblick auf einen anderen Aspekt. Der begehrte Anspruch auf Weiterbelieferung könne nicht aus dem Kartell- oder Wettbewerbsrecht abgeleitet werden. Insofern sei nämlich zu beachte, dass beiden Gesetze eine solche Rechtsfolge fremd sei. Sowohl das Kartell- als auch das Lauterkeitsrecht kennen „nur“ Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (vgl. § 33 GWB, §§ 8, 9 UWG).