Die Vielzahl an Rechtsverletzungen, die jedes Jahr durch die rechtswidrige Nutzung von Tauschbörsen begangen wird,…
OLG Köln: Angebot eines Musikalbums erreicht gewerbliches Ausmaß nach § 101 Abs. 1 UrhG
Das OLG Köln hat entschieden (Beschluss vom 09.02.2009, Az. 6 W 182/08), dass das Angebot eines Musikalbums in einer Tauschbörse ein gewerbliches Ausmaß nach § 101 Abs. 1 UrhG erreichen kann.
Eine Rechtsverletzung im „gewerblichen Ausmaß“ i.S.v. § 101 Abs. 2 UrhG liegt vor, wenn ein gesamtes Musikalbum in der relevanten Verkaufs- bzw. Verwertungsphase öffentlich angeboten wird. Die Bestimmung der relevanten Verkaufsphase unterliegt hierbei keinen starren zeitlichen Grenzen sondern ist individuell zu bestimmen.
Anmerkung: Bei Musik (Alben, Einzeltiteln) und Filmen wird üblicherweise von einer relevanten Verkaufsphase von ca. 6 Monaten ausgegangen. Bei Hörbüchern oder sehr gefragten Filmen/ Musikwerken kann diese Phase auch deutlich länger sein.