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OLG Köln: Verlag haftet für rechtswidrige Werbeanzeigen
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 03.02.2012, Az.: 6 U 76/11 entschieden, dass ein Presseverlag für rechtswidrige Werbeanzeigen haften kann.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Presseverlag hatte die Werbeanzeige eines Dritten für ein Schlankheitsmittel abgedruckt. Die Anzeige vermittelte den Eindruck, dass keine Ernährungsumstellung für einen Abnehmerfolg nötig sei- das Produkt entfalte seine Wirkung von alleine.
Das Gericht bejahte eine Haftung des Verlages mit dem Hinweis auf das Bestehen einer erhöhten Kontrollpflicht. Entscheidend sei, ob dem Verlag eine Prüfung der Anzeigentexte auf mögliche Rechtsverstöße zumutbar gewesen ist. Hierbei müsse berücksichtigt werden, dass der Verlag in einem ähnlich gelagerten Fall einige Zeit vorher eine Abmahnung erhalten und zurückgewiesen habe. In Anbetracht der früheren Abmahnung ergäbe sich eine erhöhte Kontrollpflicht des Verlages. Da keine Kontrolle der Anzeige erfolgt sei, liege die Verletzung einer Verkehrspflicht vor und damit im Ergebnis eine Haftung des Verlages.
Ergänzend hierzu aus der Entscheidung des OLG Köln: „Wird der Verlag allerdings konkret auf eine bestimmte Anzeige hingewiesen, deren Wettbewerbswidrigkeit sich ihm aufgrund der in der Abmahnung mitgeteilten oder sonst bekannt gewordenen Umstände unschwer erschließt, kann ihn auch die Pressefreiheit nicht von seiner damit ausgelösten erhöhten Kontrollpflicht und seiner Verantwortlichkeit für weitere derartige Verstöße entbinden.“