Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Rasch Rechtsanwälte mahnen Urheberrechtsverletzungen an „Evanescence“ von „Evanescence“ ab
Filesharing, d.h. der Tausch z.B. von Musikstücken, Filmen, Hörbüchern usw. mittels spezieller Software erfreut sich großer Beliebtheit. Weniger groß jedoch ist die Freude, aufgrund einer ermittelten Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung zu erhalten.
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co.KG
Betroffenes Werk: Evanescence (Musikalbum) von Evanescence
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 1.200,00 EUR
Grundsätzlich sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung erforderlich, aber auch ausreichend.