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Rechtliche Probleme nach dem Kauf eines mangelhaften Elektrofahrzeugs
Nach wie vor nimmt das Interesse an Elektrofahrzeugen zu. Die Marktzuwächse für Elektroautos in den letzten Jahren sind beachtlich und es dürfte wohl noch eine ganze Weile so weitergehen. Günstig wirken sich hier auch staatliche Förderprogramme oder die Schaffung neuer Lademöglichkeiten aus.
Zwischenzeitlich gibt es eine ganze Reihe von Herstellern, die entweder vollständig oder immer größerem Ausmaß auf die Produktion und den Verkauf neuer Elektroautos setzen. Die Technik steckt schon lange nicht mehr in den Kinderschuhen und regelmäßig ist von einem weiteren Fortschritt zu lesen.
Allerdings können nach dem Fahrzeugkauf auch Probleme auftreten. Das gilt nicht nur bei klassischen Verbrennern, sondern eben auch bei Elektrofahrzeugen. Probleme können dabei in unterschiedlicher Ausprägung auftreten und von kaum wahrnehmbar bis hin zu sicherheitsrelevant sein. Es kommt hier jeweils auf den Einzelfall an. Liegt ein Mangel vor, so gilt, dass kein Käufer sich mit einem mangelhaften Fahrzeug zufrieden geben muss.
Mängelrechte
Kauft man ein Elektrofahrzeug, dann liegt auch hier ein normaler Kaufvertrag vor. Geregelt sind die vertraglichen Leistungspflichten des Kaufvertrags im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für den Verkäufer gilt: er schuldet Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs, und zwar so, dass dieses frei von Sach- oder Rechtsmängeln ist. Für den Käufer hingegen sagt das Gesetz: er ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Der geschlossene Kaufvertrag im Einzelfall kann die gesetzlichen Pflichten von Käufer und Verkäufer ergänzen und noch detaillierter regeln. In den allermeisten Kaufverträgen werden auch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sein. Gut zu wissen: nicht jede Regelung ist erlaubt; es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die einen speziellen Schutz von Verbrauchern vorsehen und von denen nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden darf. Das Gesetz berücksichtigt aber auch einen angemessenen Schutz des Unternehmers.
2022: Neue Regelungen im Kaufrecht
Zu Beginn des Jahres 2022 sind zahlreiche Änderungen im Schuldrecht erfolgt, die sich insbesondere auf Kaufverträge auswirken. Ein Beispiel: es ist der Begriff des Sachmangels nun deutlich detaillierter geregelt als nach dem früheren Kaufrecht. Erster Schritt ist immer die Feststellung, wo der Mangel vorliegt: am Fahrzeug selbst, oder einem digitalen Element des Fahrzeugs (z.B. Navi oder Touchscreen). Die Unterscheidung ist von Bedeutung, weil sich Mängelrechte entweder nach den §§ 434 ff. BGB oder den §§ 327 ff. BGB richten. Die Regelungen der §§ 327 ff. BGB sind gänzlich neu und setzen die Richtlinie der EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins nationale Recht um.
Die Mängelrechte des Käufers sehen vor, dass er Nacherfüllung verlangen kann, vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden oder den Preis mindern kann. Ansprüche auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind auch noch möglich.
Elektroauto mangelhaft? Rechtsanwalt kann helfen
Geht es um die Geltendmachung der Mängelrechte, so sollte eine Beratung und ggf. auch Vertretung durch einen im Kaufrecht erfahrenen Rechtsanwalt ins Auge gefasst werden. Bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts kann es sinnvoll sein, wenn sie diesen auch aufgrund vorhandenem technischen Hintergrundwissen wählen.
Die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt löst per Gesetz immer Kosten aus. Das gilt auch nach dem Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs, wenn anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Grundsätzlich richten sich die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit nach dem sog. Streitwert. Anderes gilt nur dann, wenn zwischen Mandant und Rechtsanwalt eine Vereinbarung über ein Pauschal- oder Stundenhonorar getroffen wird. Der Streitwert wird bestimmt durch das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Angelegenheit haben. Wird zum Beispiel ein einzelner Mangel behoben, so richtet sich der Streitwert nach den Kosten der Mängelbeseitigung. Bei einem Rücktritt richtet sich der Gegenstandswert nach dem Kaufpreis. Je nach der Höhe des Streitwerts im Einzelfall fallen auch die Rechtsanwaltskosten unterschiedlich hoch aus. Ferner spielt der Streitwert auch eine Rolle im gerichtlichen Verfahren, denn auch dort richten sich anfallende Kosten nach diesem Wert.
In vielen Fällen ist es möglich, bereits vor Mandatserteilung eine Schätzung hinsichtlich der möglichen Kosten abzugeben. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, so werden anfallende Kosten und Gebühren ggf. von dieser geteagen. Zu betonen ist ferner: es kann sein, dass hinsichtlich anfallender Kosten ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.
Wie wir Ihnen helfen können
Nicht zuletzt die Zunahme der Elektromobilität hat dazu geführt, dass wir immer wieder kaufrechtliche Mandate wegen mangelhafter Elektrofahrzeuge bearbeiten. Unser juristisches Fachwissen stellen wir gern für unsere Mandanten zur Verfügung. Es besteht hier auch eine Fachanwaltschaft für das Verkehrsrecht. Auch in unserer Kanzleipraxis bewährt sich das Setzen auf E-Mobilität, einschließlich eigener Ladestationen. Hohes Interesse und Verständnis für die technischen Hintergründe sind ebenso vorhanden. Diese Situation gewährleistet, dass wir im Rahmen unserer Beratungspraxis nicht nur „Theoretiker“ sind, sondern auf eigene Erfahrungen setzen können.