Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Rechtsfolgen des Vertragsschlusses bei eBay
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Wurde ein wirksamer Vertrag abgeschlossen, so müssen beide Parteien die geschuldete Leistung(en) erfüllen, § 362 Abs. 1 BGB. Bei einem Kaufvertrag (§ 433 BGB) ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand mangelfrei zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer hat sich im Gegenzug dazu verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und den Kaufgegenstand abzunehmen. Die Hauptleistungspflichten stehen hierbei im Gegenseitigkeitsverhältnis, § 320 Abs. 1 BGB.
Bei Nichterfüllung kommen vertragliche Sekundäransprüche wie Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag in Betracht.