Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Ausspruch von mehr als 100 Abmahnungen in wenigen Tagen
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Das LG Bielefeld hat mit Urteil vom 02.02.2006, Az.: 15 O 53/06 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn sich im laufenden Gerichtsverfahren herausstellt, dass die Klägerin in den letzten Tagen mehr als 100 gleichlautende Abmahnungen an Mitbewerber verschickt hat.
Das Gericht betonte in seinen Entscheidungsgründen, dass zwar alleine aufgrund der Vielzahl der ausgesprochenen Abmahnungen noch nicht per se immer auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten geschlossen werden könne. Hinzu kamen im konkreten Fall aber weitere sachfremde Ziele, welche die Klägerin mit dem Ausspruch der Abmahnungen verfolgte.
In einer Gesamtschau, d.h. unter Berücksichtigung weiterer Umstände, kann sich hieraus ein Hinweis auf den Rechtsmissbrauch einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ziehen lassen.