Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Geltendmachung einer Vertragsstrafe am Tag nach Abgabe der Unterlassungserklärung
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Das LG Bochum hat mit Urteil vom 05.05.2010, Az. 13 O 217/09, entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn die Geltendmachung der Vertragsstrafe bereits am Tag nach Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt.
In einer Gesamtschau, d.h. unter Berücksichtigung weiterer Umstände, kann sich hieraus ein Hinweis auf den Rechtsmissbrauch einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ziehen lassen.