Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Persönliche Beziehung zwischen Abmahner und Anwalt (hier: Verwandtschaftsverhältnis)
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Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn zwischen dem Abmahner und dem abmahnenden Rechtsanwalt ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Zu Recht darf in einer solchen Konstellation kritisch hinterfragt werden, ob der beauftragte Rechtsanwalt seinem Mandanten tatsächlich eine Kostenrechnung stellt.
In einer Gesamtschau, d.h. unter Berücksichtigung weiterer Umstände, kann sich hieraus ein Hinweis auf den Rechtsmissbrauch einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ziehen lassen.