Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Sachmängelhaftung beim KFZ-Kauf (hier: Elektroauto)
Elektroautos erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Nicht zuletzt durch das angekündigte Ende von Verbrennerfahrzeugen wird auch in Zukunft mit wachsenden Märkten zu rechnen sein. Passend dazu gibt es staatliche Förderprogramme, und auch die Lademöglichkeiten werden ausgebaut.
Mit dem wachsenden Kundeninteresse ist es auch kein Wunder, dass immer mehr Hersteller entweder vollständig oder immer größerem Ausmaß auf die Produktion und den Verkauf neuer Elektroautos setzen. Technische Fragen der Elektromobilität gehören zum Alltag, werden beantwortet und führen zu noch mehr Innovation.
Trotzdem kommt es gelegentlich vor, dass nach dem Kauf eines Fahrzeugs Probleme in Erscheinung treten. Das gilt sowohl bei klassischen Verbrennern und Elektroautos. Auftretende Probleme können eher klein und zu vernachlässigen sein, aber eben auch die Sicherheit betreffen. Liegt ein Mangel vor, so gilt, dass kein Käufer sich mit einem mangelhaften Fahrzeug abfinden muss.
Welche Rechte bestehen bei Mängeln?
Kauft man ein Elektrofahrzeug, dann liegt auch hier ein normaler Kaufvertrag vor. Der Gesetzgeber hat den Kaufvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigste Pflicht des Verkäufers: er schuldet Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs, und zwar so, dass dieses frei von Sach- oder Rechtsmängeln ist. Der Käufer muss indessen den Kaufpreis bezahlen. Die gesetzlichen Regelungen sind dabei das „Grundgerüst“ für den Kaufvertrag, der im Einzelfall auch noch Detailregelungen enthalten kann. So gibt es beispielsweise eine Reihe von Vorschriften, die einen speziellen Schutz von Verbrauchern vorsehen und von denen nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden darf. Unternehmer haben zwar eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, aber: auch sie sind nicht schutzlos gestellt.
2022 bringt Änderungen des Kaufvertragsrecht mit sich
Am 01.01.2022 sind zahlreiche Änderungen im Schuldrecht erfolgt, die sich insbesondere auf Kaufverträge auswirken. Beispielsweise kann hier die Neuregelung des Sachmangelbegriffs genannt werden, die nun viel umfassender ausfällt als im alten Kaufrecht. Von Bedeutung ist hier die Unterscheidung, wo der Mangel auftritt: am Fahrzeug selbst, oder einem digitalen Element des Fahrzeugs (z.B. Navi oder Touchscreen). Ist der Mangel richtig zugeordnet, so folgen die Mängelrechte entweder aus den §§ 434 ff. BGB oder den §§ 327 ff. BGB. Neu in der Praxis sind die Regelungen der §§ 327 ff. BGB. Mit ihrer Einführung wird die Richtlinie der EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins nationale Recht umgesetzt.
Vor allem sehen die Mängelrechte vor, dass der Käufer Nacherfüllung verlangen kann, vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden oder den Preis mindern kann. Es sind auch Ansprüche auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen möglich.
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt
So ärgerlich der Kauf eines mangelhaften Elektroautos ist: bei der Durchsetzung Ihrer Rechte kann Ihnen ein im Kaufrecht erfahrener Rechtsanwalt helfen. Erfahrungsgemäß ist es von Vorteil, wenn der Rechtsanwalt neben den ohnehin erforderlichen Rechtskenntnissen auch ein ausgeprägtes, technisches Verständnis für Elektrofahrzeuge mit sich bringt.
Wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt nach dem Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs beraten oder vertreten lassen, dann entstehen dafür natürlich auch Kosten. Der Grundsatz ist, dass sich die anfallenden Gebühren nach dem sog. Streitwert richten. Alternativ können Mandant und Rechtsanwalt aber auch ein Honorar, z.B. als Pauschal- oder Stundenhonorar, vereinbaren. Um ein besseres Verstännis für den Begriff des Streitwerts zu erlangen sei erläutert, dass es sich hierbei um das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Angelegenheit haben, handelt. Ein Beispiel: geht es um die Behebung eines Mangels, so sind die Kosten der Behebung des Mangels für den Streitwert maßgeblich. Deutlich höher fällt der Gegenstandswert normalerweise aus, wenn ein Rücktritt erfolgen soll. Hier ist der Kaufpreis des Autos maßgeblich. Je nach der Höhe des Streitwerts im Einzelfall fallen auch die Rechtsanwaltskosten unterschiedlich hoch aus. Auch für das gerichtliche Verfahren ist der Streitwert wichtig. So richten sich z.B. die anfallenden Gerichtsgebühren nach dem Streitwert.
Ist der Streitwert frühzeitig ermittelbar, so können auch anfallende Kosten und Gebühren frühzeitig geschätzt werden. Es kann sein, dass anfallende Kosten und Gebühren – ggf. abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung – von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Wichtig: bei Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Verkäufer kann es sein, dass hinsichtlich anfallender Kosten ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.
Rechtliche Beratung
Auch in unserer Kanzlei bearbeiten wir ständig Mandate, die sich auf Probleme nach dem Kauf eines Elektroautos beziehen. Sie können sich dabei auf unser juristisches Fachwissen verlassen, wobei auch eine Fachanwaltschaft für das Verkehrsrecht besteht. In unserer Kanzlei haben wir ebenfalls auf E-Mobilität gesetzt. Es wird elektrisch gefahren; Lademöglichkeiten sind vorhanden. Gefördert wird die Situation durch unser Interesse und das Verständnis für den technischen Hintergrund. Wenn Sie uns also Ihre Probleme schildern, dann wissen wir aus eigener Erfahrung, worauf es ankommt und unterstützen Sie gern mit unserem Spezialwissen.