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Sachmangel nach Elektroauto-Kauf: Was tun?
Elektroautos erfreuen sich wachsender Beliebtheit. In den letzten Jahren ist der Markt für Elektrofahrzeuge wieder deutlich größer geworden, ein Ende ist momentan nicht absehbar. Begünstigt wird die Entwicklung durch verschiedene staatliche Förderprogramme, ebenso die Schaffung weiterer Lademöglichkeiten.
Mittlerweile haben die allermeisten Hersteller Elektrofahrzeuge in ihrem Portfolio oder setzen zukünftig hierauf. Technische Fragen der Elektromobilität gehören zum Alltag, werden beantwortet und führen zu noch mehr Innovation.
Selbst das beste Produkt kann sich aber nach seinem Erwarb mit Fehlern zeigen und zu Problemen führen. Das gilt sowohl bei klassischen Verbrennerfahrzeugen wie auch bei Elektroautos. Probleme können dabei in unterschiedlicher Ausprägung auftreten und von kaum wahrnehmbar bis hin zu sicherheitsrelevant sein. Es kommt hier jeweils auf den Einzelfall an. Was aber gilt, wenn ein Mangel vorliegt? Kein Käufer muss sich mit einem mangelhaften Fahrzeug zufrieden geben.
Die Mängelrechte des Käufers
Auch der Kauf eines Elektroautos ist rechtlich gesehen ein Kaufvertrag. Der Kaufvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und an sich seinem Inhalt nach sehr einfach. Für den Verkäufer gilt: er schuldet Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs, und zwar so, dass dieses frei von Sach- oder Rechtsmängeln ist. Der Käufer muss indessen den Kaufpreis bezahlen. Der geschlossene Kaufvertrag im Einzelfall kann die gesetzlichen Pflichten von Käufer und Verkäufer ergänzen und noch detaillierter regeln. Gut zu wissen: das Gesetz enthält einige spezielle Schutzvorschriften für Verbraucher, von denen nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden darf. Unternehmer werden allerdings auch nicht schutzlos gestellt.
2022 bringt Änderungen des Kaufvertragsrecht mit sich
Mit dem Jahreswechsel 2021/ 2022 ist das Schuldrecht modernisiert worden. Dies hat auch zu Änderungen und Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen für den Kaufvertrag geführt. Ein Beispiel: es ist der Begriff des Sachmangels nun deutlich detaillierter geregelt als nach dem früheren Kaufrecht. Von Bedeutung ist hier die Unterscheidung, wo der Mangel auftritt: am Fahrzeug selbst, oder einem digitalen Element des Fahrzeugs (z.B. Navi oder Touchscreen). Ausgehend von dieser Unterscheidung richten sich die Mängelrechte entweder nach den §§ 434 ff. BGB oder es sind die §§ 327 ff. BGB einschlägig. Die Regelungen der §§ 327 ff. BGB setzen die Richtlinie der EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins nationale Recht um.
Bei der Geltendmachung der Mängelrechte geht es in erster Linie darum, dass der Käufer Nacherfüllung verlangen kann, vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden oder den Preis mindern kann. Es sind auch Ansprüche auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen möglich.
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei mangelhaftem Elektroauto
So ärgerlich der Kauf eines mangelhaften Elektroautos ist: bei der Durchsetzung Ihrer Rechte kann Ihnen ein im Kaufrecht erfahrener Rechtsanwalt helfen. Bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts kann es sinnvoll sein, wenn sie diesen auch aufgrund vorhandenem technischen Hintergrundwissen wählen.
Wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt nach dem Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs beraten oder vertreten lassen, dann entstehen dafür natürlich auch Kosten. Normalerweise richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Streitwert, es kann aber auch ein Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbart werden. Der Streitwert wird bestimmt durch das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Angelegenheit haben. Ein Beispiel: geht es um die Behebung eines Mangels, so sind die Kosten der Behebung des Mangels für den Streitwert maßgeblich. Der Kaufpreis des Autos hingegen stellt den Gegenstandswert der Angelegenheit dar, wenn ein Rücktritt erklärt werden soll. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten kann ausgehend vom Streitwert ermittelt werden. Hierfür stellt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebührentabellen zur Verfügung. Im gerichtlichen Verfahren andererseits ist der Streitwert für die Gerichtsgebühren maßgeblich.
Es ist sinnvoll, die anfallenden Kosten ggf. bereits vor Mandatserteilung möglichst genau zu ermitteln. Das gilt auch, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die möglicherweise die anfallenden Kosten und Gebühren deckt. Gut zu wissen: es kann sein, dass hinsichtlich anfallender Kosten ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.
Benötigen Sie Hilfe?
Wir sind bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten tätig gewesen, wenn es nach dem Kauf eines Elektroautos zu Problemen gekommen ist. Unser juristisches Fachwissen stellen wir gern für unsere Mandanten zur Verfügung. Es besteht hier auch eine Fachanwaltschaft für das Verkehrsrecht. In unserer Kanzlei haben wir ebenfalls auf E-Mobilität gesetzt. Es wird elektrisch gefahren; Lademöglichkeiten sind vorhanden. Gefördert wird die Situation durch unser Interesse und das Verständnis für den technischen Hintergrund. Diese Situation gewährleistet, dass wir im Rahmen unserer Beratungspraxis nicht nur „Theoretiker“ sind, sondern auf eigene Erfahrungen setzen können.