Derzeit liegt mir eine Abmahnung wegen der unerlaubten Nutzung eines Lichtbildes im Internet zur Bearbeitung…
Schutz von Künstlernamen
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Künstlernamen genießen namensrechtlichen Schutz nach § 12 BGB. Darüber hinaus hat der Urheber eines Werkes zudem das Recht zu bestimmen, unter welchem Künstlernamen er genannt werden will.
Da mit dem Künstlernamen nicht nur die Identifikation einhergeht, sondern in vielen Fällen auch finanzielle Vorteile aus einem bekannten Künstlernamen folgen, kann der Künstlername als solcher auch geschützt werden.
Eine übliche Vorgehensweise ist es, den Künstlernamen markenrechtlich schützen zu lassen. Hier sind vor allem eine Eintragung als Wortmarke oder auch als Wort-/Bildmarke möglich. Die Eintragung erfolgt im Markenregister und der Künstler kann wählen, ob der Schutz nur für Deutschland oder direkt für die 27 Mitgliedsstaaten der EU als Gemeinschaftsmarke beantragt wird.
Ist der Künstlername markenrechtlich geschützt, so stehen dem Künstler auch zahlreiche rechtliche Möglichkeiten offen, um sich gegen eine unbefugte Verwendung zu wehren.