Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Sofortiger Rücktritt bei Sachmangel?
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Grundsätzlich ist ein sofortiger Rücktritt auch bei Vorliegen eines Sachmangels der Kaufsache nicht möglich. Ein sofortiger Rücktritt ist nur in sehr engen Grenzen und nur ausnahmsweise überhaupt möglich. Der Käufer kann bzw. muss bei einem Sachmangel zunächst Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag kommt aber in Betracht wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder entbehrlich ist.