Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Staatsanwaltschaft Dresden: Verfahren gegen Nutzer von Kino.to?
Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, ist man bei der Staatsanwaltschaft Dresden auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to auf die Daten von Premium-Kunden der Seite gestoßen. Es handelt sich um Daten solcher Nutzer, die den werbefreien Zugang mittels Paypal bezahlt haben sollen. Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, sagte FOCUS gegenüber: „Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“
Derzeit ist noch unklar, ob Streaming tatsächlich eine strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzung darstellt. Juristen sind hierbei geteilter Ansicht. Das Veröffentlichen eines Streams ist dabei zumindest nach einer Entscheidung des AG Leipzig als strabar anzusehen. Allerdings: nicht geklärt ist damit die Frage, ob das Ansehen solcher Streams ebenfalls einen Straftatbestand erfüllt.
Die weitere Entwicklung in dieser Sache dürfte sich in jedem Fall als interessant bezeichnen lassen.
Zusätzliche Informationen: Streaming: Legal oder illegal?