Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Strafanzeige nach eBay-Betrug
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Die Erstattung einer Strafanzeige kann sinnvoll sein. Wenn z.B. der Verkäufer von Anfang an geplant hat, die angebotene Sache nicht zu liefern, kommt eine Strafbarkeit wegen Betrugs nach § 263 StGB in Betracht. Selbiges gilt, wenn der Käufer von Anfang an nicht an einem Erwerb der Ware interessiert war, gleichwohl aber mitgeboten hat.
Eine Strafanzeige kann bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder den Amtsgerichten vorgenommen werden, § 158 Abs. 1 StPO.