Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Streitwerte bei der Versendung rechtswidriger Spam-Email
Streitigkeiten betreffend den rechtswidrigen Versand von Spam-Emails können zuweilen vor den Gerichten landen. Je nach angesetztem Streitwert bemessen sich dann Anwalts- und Gerichtskosten, mithin das Prozesskostenrisiko. Die Gerichte bemessen diesen je nach Verfahren unterschiedlich: das AG Berlin-Mitte (Beschluss vom 19.05.2011, Az. 5 C 1005/11) sieht im Eilverfahren einen Streitwert von 2.000,- EUR, im Hauptsacheverfahren einen solchen in Höhe von 3000,- EUR als angemessen an. Dass es jedoch auch teurer werden kann, zeigt ein Beschluss des AG Göppingen vom 04.03.2011, Az. 3 C 322/11. Das Gericht nahm hier für den einmaligen Versand einer rechtswidrigen Spam-Email bereits einen Streitwert von 6.000,- EUR an.