Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Streitwerte in Filesharing Verfahren
Auf unserer Internetpräsenz Internetrecht-Freising.de finden Sie ab sofort eine Übersicht zu den in früheren Gerichtsverfahren angenommenen Streitwerten in Angelegenheiten wegen Urheberrechtsverletzungen (u.a. in Tauschbörsen). Aus dem Streitwert (bzw. außergerichtlich: Verfahrenswert) lassen sich u.a. Anwalts- oder Gerichtskosten berechnen. Weiter bestimmt der Streitwert, welches Gericht in erster Instanz zuständig ist.
Beispiel: der Streitwert in einem Verfahren liegt bei 10.000,00 EUR. In einem solchen Fall ist das Landgericht zuständig. Die gesetzlichen Gebühren für den Anwalt betragen (außergerichtlich) 631,80 EUR (zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, insgesamt: 775,64 EUR). Die einfache Gerichtsgebühr beträgt 196,00 EUR. Das Kostenrisiko eines Prozesses bei einem solchen Streitwert liegt (Anwalts- und Gerichtskosten) bei 3.927,02 EUR.
Die vollständige Übersicht zu Streitwerten in Filesharing Verfahren finden sie hier.