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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Berlin: Zum Streitwert für Unterlassungsanspruch und Schadenersatz nach der Lizenzanalogie (Fotorecht)

Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 04.02.2014, Az.: 16 O 619/13 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos auf 13.620,- Euro festgesetzt. Dabei entfielen allein 12.000,- Euro auf den vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Da der…

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LG Berlin: Unerlaubte Verwendung von Fotos im Internet rechtfertigt Unterlassungsstreitwert von 6.000,- Euro

Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 13.02.2014, Az.: 16 0 587/13 den Gebührenstreitwert für die unerlaubt Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf 7.395,- Euro festgesetzt. Das Gericht bezifferte hierbei den Wert des vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruchs…

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AG Charlottenburg: Zum Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei mehrjähriger Dauer einer Rechtsverletzung

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 18.02.2014, Az.: 225 C 258/13 entschieden, dass für die unberechtigte Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet über mehrere Jahre ein Gegenstandswert von 6.000,- Euro angenommen werden kann. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt…

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AG Charlottenburg: Kein schematischer Schadenersatz nach der Lizenzanalogie nach MFM-Tabellen

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 25.02.2014, Az.: 224 C 535/13 entschieden, dass bei der Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr im Rahmen des Schadensersatzanspruches nach der Lizenzanalogie nicht schematisch auf die Honorartabellen der Mittelstandgemeinschaft Fotomarketing zurückgegriffen werden darf- entscheidend ist…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer