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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Berlin: Nutzungsrecht an Fotos nur bei Einhaltung der Lizenzbedingungen (pixelio.de)

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 01.07.2014, Az.: 15 O 518/13 entschieden, dass Mitglieder des Bildportals www.pixelio.de nur bei vollständiger Einhaltung der Nutzungsbedingungen ein Verwertungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Foto erhalten. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger,…

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AG Charlottenburg: Schadenersatz nach Lizenzanalogie und Verletzerzuschlag bei fehlender Urheberkennzeichnung

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil vom 10.07.14, Az.: 218 C 120/14 entschieden, dass bei der Berechnung einer Schadensersatzforderung im Wege der Lizenzanalogie wegen unerlaubter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing zurückgegriffen werden darf -…

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AG Charlottenburg: Zur Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie bei unerlaubter Fotonutzung im Internet

Das AG Charlottenburg hat mit Urteil vom 17.07.2014, Az.: 218 C 80/14 entschieden, dass bei der Berechnung einer Schadensersatzforderung wegen unerlaubter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf die Lizenzanalogie zurückgegriffen werden kann. Demnach kann bei der Berechnung der…

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LG Berlin: Streitwert für Unterlassungsanspruch bei unerlaubter Verwendung von Fotos im Internet beträgt 6.000,- Euro

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 16.09.2014, Az.: 15 O 369/14 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf 7.350,- Euro festgesetzt. Das Gericht bezifferte hierbei den Wert des vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruchs…

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AG Charlottenburg: Unzulässige gewerbliche Nutzung von Fotos und Schadenersatz nach MfM-Empfehlungen

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil vom 14.10.2014, Az.: 225 C 146/14 entschieden, dass bei einer unzulässigen gewerblichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet die Höhe des geforderten Schadensersatzes nach den sog. MfM-Empfehlungen berechnet werden kann. Der Entscheidung lag…

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LG Charlottenburg: Streitwert für Unterlassungsanspruch bei unerlaubter Verwendung von Fotos im Internet beträgt 6.000,- Euro

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 16.10.2014, Az.: 217 C 114/14 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf 6.936,50 Euro festgesetzt. Den Wert des Unterlassungsanspruchs bezifferte das Gericht mit 6.000,- Euro, wobei insbesondere…

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LG Berlin: Streitwert für Unterlassungsanspruch bei unerlaubter Verwendung von Fotos im Internet beträgt 6.000,- Euro

Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 16.10.2014, Az.: 16 O 325/14 den Gebührenstreitwert für die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet auf 6.300,- Euro festgesetzt. Das Gericht bezifferte hierbei den Wert des vom Kläger geltend gemachten Unterlassungsanspruchs…

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Abmahnung – Rechtsanwälte Albrecht Bischoff – wegen Urheberrechtsverletzung – Marions Kochbuch – Folkert Knieper

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung im Namen von Herrn Folkert Knieper wegen der unerlaubten Nutzung eines Bildes (von der Internetseite "Marions Kochbuch") vor. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Schadenersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten. Mit dem Ausspruch der Abmahnung…

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Neue Abmahnung von Rechtsanwalt Sascha Schlösser i.A. einer Fotografin wegen unterlassener Urheberkennzeichnung u.a.

Uns liegt eine aktuelle urheberrechtliche Abmahnung einer bekannten Fotografin wegen der angeblich unterlassenen Urheberkennzeichnung bei der Verwendung eines Bildes vor. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Schadenersatz sowie die Erstattung von angefallenen Anwaltskosten. Mit dem Ausspruch der Abmahnung ist der…

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LG Hamburg: Kein Wettbewerbsverstoß durch Werbung mit bekanntem Personenfoto, wenn Nutzungsrechte nicht ausschließlich übertragen waren

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 28.05.2013, Az.: 312 O 667/12 entschieden, dass eine Online-Partnervermittlungsagentur, welche ein bekanntes Werbegesicht einer anderen Partnervermittlungsagentur zu Werbezecken übernimmt, keinen Wettbewerbsverstoß nach dem UWG begeht. Die Klägerin, eine bundesweit bekannte Partnervermittlungsagentur, warb seit…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer