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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG München: Zu Verbotener Online-Schleichwerbung auf Wikipedia

Das OLG München hat mit Urteil vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12 entschieden, dass ein Mitbewerber, der sich auf einer Online-Plattform negativ über Konkurrenzprodukte äußert ohne dabei seine Mitbewerbereigenschaft offenzulegen, sich wettbewerbswidrig verhält. Ein Unternehmer beschrieb in einem Wikipedia-Artikel die…

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LG Arnsberg: Wettbewerbswidrige Werbung zu E-Zigaretten: „Die gesündere Art zu rauchen“

Das LG Arnsberg hat mit Urteil vom 24.09.2012, Az.: 41 HK O 303/12 entschieden, dass die Werbeaussage des Lebensmitteldiscounters Netto „die gesündere Art zu rauchen“ wettbewerbswidrig ist. Die Beklagte warb mit folgendem Slogan für den Verkauf von E-Zigaretten: „Die gesündere…

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BGH: Rechtswidrige AGB-Einwilligungsklausel für Telefon-Werbung in Auftragsformular

Der BGH hat mit Urteil vom 18.07.2012, Az.: VIII ZR 337/11 entschieden, dass die in einem Auftragsformular enthaltene Einwilligungsklausel für Telefonanrufe unwirksam ist. Folgende AGB-Klausel verwendete ein Energieversorger in seiner Auftragsbestätigung: „Ich bin einverstanden, dass mich e(...) auch telefonisch zu…

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LG Köln: Irreführende Werbung bei Zahnzusatzversicherung durch Verschweigen von Ausschlussgründen in Versicherungsbedingungen

Das LG Köln hat mit Urteil vom 14.08.2012, Az.: 33 O 74/12 entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen, welches Zahnzusatzversicherungen anbietet, sich wettbewerbswidrig verhält, wenn in einem Werbespot mittels sog. Vorher-Nachher-Vergleich ein spezieller Versicherungstarif beworben wird, ohne auf die Ausschlussgründe laut den…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer