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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

BGH: Rückforderung zu viel bezahlter Miete wegen Mietminderung möglich, wenn Mieter keine positive Kenntnis der Nichtschuld hat

Beim Mietvertrag gilt, dass der Vermieter dem Mieter die Sache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten muss. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nach, so muss der Mieter die vereinbarte…

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AG München: Mieterhöhungsverlangen kann sich nicht auf Vergleichsmieten aus Immobilienportal stützen

Das AG München hat mit Urteil vom 07.03.2018, 472 C 23258/17, entschieden, dass Vermieter eine Mieterhöhung nicht auf „Vergleichsmieten“ aus einem Immobilienportal stützen können. Zum rechtlichen Hintergrund: im Mietvertrag einigen sich die Parteien auf eine Miete, die im Nachgang zwar…

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AG Köpenick: Wann der Mieter die Rechtsanwaltskosten des Vermieters bei Mieterhöhung tragen muss

Das AG Köpenick hat mit Urteil vom 04.09.2018, 7 C 199/18, entschieden, dass Vermieter, die einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung einer Mieterhöhung beauftragen, in bestimmten Fällen Anspruch auf Erstattung der anfallenden Rechtsanwaltskosten haben können. In dem konkreten Fall hatte ein…

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BGH: Betriebskosten müssen auch bei verspäteter WEG-Abrechnung binnen Jahresfrist nachgefordert werden

Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter dabei spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer