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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Negele Zimmel Greuter Beller – Abmahnung – Private Fick-Treffen in Deutschland Teil 10 Einfach unglaublich !!!

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechteinhaber: Ino Handels & Vertriebs GmbH Betroffenes Werk: Private Fick-Treffen in Deutschland Teil 10 Einfach unglaublich !!! Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei,…

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Negele Zimmel Greuter Beller – Abmahnung – Deutschland swingt Private Ficktreffen 14

Erneut wurde in unserer Kanzlei eine Abmahnung zur Prüfung vorgelegt: Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechteinhaber: Ino Handels & Vertriebs GmbH Betroffenes Werk: Deutschland swingt Private Ficktreffen 14 Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt…

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Negele Zimmel Greuter Beller – DBM Videovertrieb GmbH – Joker – Achtung! Fick-Anfänger

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechteinhaber: DBM Videovertrieb GmbH Betroffenes Werk: Joker - Achtung! Fick-Anfänger Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem…

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Negele Zimmel Greuter Beller – DBM Videovertrieb GmbH – Annoncen Luder 26

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechteinhaber: DBM Videovertrieb GmbH Betroffenes Werk: Annoncen Luder 26 Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll…

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Negele Zimmel Greuter Beller – DBM Videovertrieb GmbH – Die Nachbarin Die Geile Sau

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechteinhaber: DBM Videovertrieb GmbH Betroffenes Werk: Die Nachbarin Die Geile Sau Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte…

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Negele Zimmel Greuter Beller – Abmahnung – Anal P.O.V.

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller

Rechteinhaber: M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting

Betroffenes Werk: Anal P.O.V.

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Von der Verwendung ist grundsätzlich abzuraten, da die Abgabe einer originalen Unterlassungserklärung regelmäßig als Schuldanerkenntnis, wenigstens als Zeugnis gegen sich selbst ausgelegt werden kann. Stattdessen sollte der Unterlassungsanspruch regelmäßig mit einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden, deren Gestaltung Sie jedoch in die Hände eines erfahrenen Anwalts legen sollten. Zu groß ist das Risiko, aufgrund zu weit gefasster Unterlassungserklärungen zum einen doch ein Schuldanerkenntnis/ Zeugnis gegen sich selbst abzugeben oder eine unüberschaubare vertragliche Haftung einzugehen. Auch passiert es schnell, dass die Erklärung zu eng gefasst wird, der Rechteinhaber folglich eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Unterlassungsklage einreichen kann.

Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung sollte der Empfänger trotz der Formulierungen in dem Abmahnschreiben vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Nicht immer sind die behaupteten Ansprüche tatsächlich gegeben. Um diese daher nicht voreilig anzuerkennen, sollte keinesfalls die vorbereitete Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch von einer (teilweisen) vorbehaltslosen Zahlung ist zu warnen. Zunächst sollte festgestellt werden, ob und inwieweit die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt mittels des eigenen Anschlusses begangen worden sein kann.

Erst im Anschluss daran ist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Empfehlenswert wird in den meisten Fällen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sein, die jedoch nur in abgeänderter („modifizierter“) Form erfolgen sollte. Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserklärung wird häufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Ansprüche je nach Sachlage entweder zurückweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserklärung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.

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Negele Zimmel Greuter Beller – Abmahnung – Cosmopolis

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sind seit einigen Jahren nahezu an der Tagesordnung. Aktuell liegt mir folgende Abmahnung vor: Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechteinhaber: Falcom Investment AG Betroffenes Werk: Cosmopolis Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung…

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Negele Zimmel Greuter Beller – Creampies Galore – Creamy Internal Pops!

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechteinhaber: LFP Video Group Betroffenes Werk: Creampies Galore – Creamy Internal Pops! Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden…

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Negele Zimmel Greuter Beller – Abmahnung – The Dark Knight XXX – A Porn Parody

Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechteinhaber: M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Betroffenes Werk: The Dark Knight XXX - A Porn Parody Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung…

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Negele Zimmel Greuter Beller – Abmahnung – This ain´t – Avatar 2 XXX

Eine Vielzahl von Rechteinhabern lässt – vertreten durch diverse Kanzleien – die Verletzung von Urheberrechten durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen gem. § 19a UrhG in Tauschbörsen abmahnen. Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechteinhaber: LFP Video Group Betroffenes Werk: This…

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