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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Unterlassungserklärung und Anwaltskosten werden als untrennbare Einheit dargestellt

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.08.2010, Az.: 4 U 62/10 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn der unzutreffende Eindruck erweckt werde, die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte…

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OLG Düsseldorf: Wettbewerbswidrige Preisgestaltung bei Presseverlagen

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.02.2014, Az.: VI – U (Kart) 7/12 entschieden, dass der Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e. V. (Beklagte) sich wettbewerbswidrig verhält, wenn der Verband auf die Preisgestaltung seiner Mitglieder aktiv Einfluss nimmt…

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Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Fälligkeit einer hohen Vertragsstrafe auch bei fehlendem Verschulden

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.08.2010, Az.: 4 U 62/10 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn in der dem Schreiben beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung eine Bestimmung enthalten…

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OLG Hamm: Gegenabmahnung im Wettbewerbsrecht grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 22.08.2013, Az.: 4 U 52/13 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Gegenabmahnung grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich ist. Der Kläger mahnte den Beklagten wegen der Angabe falscher Informationen in dessen Onlineshop (u.a. fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Verstoß gegen Preisangabenpflicht)…

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Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Missverhältnis zwischen angedrohter Vertragsstrafe und abgemahntem Wettbewerbsverstoß

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 17.08.2010, Az.: 4 U 62/10 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn auch für eher unterdurchschnittliche Wettbewerbsverstöße eine sehr hohe Vertragsstrafe gefordert…

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Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Ausspruch einer Vielzahl von Abmahnungen bei erheblicher Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs

Das LG Bielefeld hat mit Urteil vom 02.02.2006, Az.: 15 O 53/06 entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dann rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann, wenn bei einer Vielzahl von ausgesprochenen Abmahnungen innerhalb der letzten Wochen…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer