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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Frankfurt a.M.: Impressum mit kostenpflichtiger Mehrwertdienste-Rufnummer ist rechtswidrig

Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12 entschieden, dass ein Online-Händler einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn sich im Impressum auf der firmeneigenen Homepage neben einer E-Mail Adresse lediglich eine kostenpflichtige Mehrwertdienst-Rufnummer (2,99 Euro pro…

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Abmahnung – Wettbewerbszentrale Büro München – wegen Verletzung der Impressumspflicht § 5 TMG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale München wegen der Verletzung der Impressumspflicht § 5 TMG (Fehlen der Anbieterkennzeichnung) vor.  Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung einer Aufwandspauschale. Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt…

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Abmahnung – Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. – wegen Verstoß gegen Preisangabenverordnung (Grundpreis)

Aktuell werden vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung (fehlende Angabe des Grundpreises auf eBay) sowie der Verletzung von Impressumspflichten nach § 5 TMG versandt. Abmahnungen durch den Verein gegen…

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OLG Düsseldorf: Internetseite mit Produktwerbung ohne Bestellmöglichkeit unterliegt Impressumspflicht

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.12.2012, Az.: I-20 U 147/11 entschieden, dass auch die bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit auf einer Internetseite die Impressumpflicht des § 5 TMG auslöst.  Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der…

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LG München I: Zur Impressumspflicht bei XING

Das LG München I hat mit Urteil vom 03.06.2014, Az. 33 O 4149/14, entschieden, dass Nutzer des XING-Netzwerkes sofern sie geschäftsmäßige Teledienste anbieten, für ihre jeweiligen Profil-Seiten impressumspflichtig sind. In dem konkreten Fall war eine Streitigkeit zwischen Rechtsanwälten vorausgegangen. Ein…

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OLG Rostock: Impressumshinweis auf Internetseite in Printwerbung genügt nicht

Das OLG Rostock hat mit Urteil vom 27.03.2013, Az.: 2 U 21/12 entschieden, dass eine Printwerbung, wo für eine Kreuzfahrt geworben wird, wettbewerbswidrig ist, wenn sich in der geschalteten Werbeanzeige keinerlei Angaben zu Identität und Anschrift des werbenden Unternehmens befinden…

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LG Ingolstadt: Fehlendes Impressum ist wettbewerbswidrig

Das LG Ingolstadt hat mit Beschluss vom 06.02.2012, Az.: 1 HK O 105/12 entschieden, dass eine fehlende Impressumangabe auf einer Internetseite nicht nur eine Ordnungswidrigkeit nach dem TMG darstellt, sondern darüber hinaus auch einen Wettbewerbsverstoß begründen kann. Verbrauchern würden bei…

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