Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
U+C Rechtsanwälte versenden Abmahnungen wegen Streaming von Pornofilmen auf redtube.com
Zwischenzeitlich sind in unserer Kanzlei zahlreiche Abmahnungen wegen Streaming, ausgesprochen durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg im Auftrag der Firma The Archive AG aus der Schweiz, eingegangen. Sämtliche Abmahnungen beziehen sich auf mehr oder weniger unbekannte Pornofilme wie z.B. Amanda's Secrets, Miriam's Adventures, Glamour Show Girls, Dream Trip oder Hot Stories. Der Vorwurf lautet jeweils darauf, der jeweilige Abgemahnte habe eine Urheberrechtsverletzung durch eine Vervielfältigung des Werkes durch Streaming begangen, indem das Werk über die Seite redtube.com aufgerufen worden sei.
Gefordert werden sodann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von pauschal 250,- EUR (hiervon 15,50 EUR Schadenersatz, 65,00 EUR Aufwendungen für Ermittlung pauschal und 169,50 EUR Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 1.080,50 EUR).
Derzeit wird man durchaus sagen können, dass die Rechtslage im Bereich Streaming in großen Teilen ungeklärt ist. Aus unserer Sicht genügen jedoch die anwaltlichen Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte nicht den Anforderungen des neuen § 97a UrhG. Zum einen ist damit zwar eine Reaktion auf die Abmahnung erforderlich, andererseits gehen wir derzeit davon aus, dass Abgemahnte eigene Schadenersatzansprüche aufgrund einer unwirksamen Abmahnung haben könnten.
Neben den ungeklärten Rechtsfragen ist aber derzeit eine andere Frage viel interessanter: wie ist man seitens des Abmahners an die jeweiligen IP-Adressen gelangt? Aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten Beratungen haben wir insoweit die Vermutung, dass Grundlage für die IP-„Ermittlung“ entweder eine sog. Vertipper-Domain („redtube.net“) war oder dass ein auf dem PC des jeweiligen Abgemahnten vorhandener Virus eine Rolle spielen könnte. Jedenfalls ähneln sich die Berichte unserer Mandanten insoweit sehr stark.
Nach unserer Einschätzung wurden in der letzten Woche mehrere tausend dieser Abmahnungen ausgesprochen. Aufgrund der unklaren Rechtslage ist – trotz der verhältnismäßig geringen Kostenrisiken – aus unserer Sicht zumindest eine knappe Ersteinschätzung durch einen Anwalt sinnvoll.