Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Unterscheidung gewerblicher Verkäufer oder Privatverkäufer
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Wann ein Verkäufer bei eBay als Unternehmer zu qualifizieren ist, lässt sich leider nicht eindeutig beantworten. Unternehmer ist nach der Legaldefinition des § 14 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist.
Meldet man sich als neues Mitglied bei eBay an, muss man festlegen, ob man als privates oder gewerbliches Mitglied handelt. Allerdings hilft eine solche Eigeneinstufung bei Streitigkeiten vor Gericht nicht wirklich weiter, da für die Frage der Unternehmereigenschaft ein objektiver Maßstab gelten muss.
In der Rechtsprechung haben sich verschieden Kriterien herausgebildet, anhand derer ein Rückschluss auf eine gewerbliche Tätigkeit möglich sein soll.
Demnach sind die Anzahl der getätigten Verkäufe in einem bestimmten Zeitraum, die Anzahl der Bewertungen, die Art der angebotenen Ware, Verwendung von AGB oder eine Powersellereigenschaft wichtige Indizien, die eine Unternehmereigenschaft des Verkäufers begründen können. In der Praxis kommt es jeweils auf den Einzelfall an, eine einzelfallbezogene Beantwortung der Frage ist aber wichtig, weil bei Vorliegen der Unternehmereigenschaft u.a. verschiedene rechtliche Informationspflichten abhängen.