Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Verkauf von Sachen oder Waren mit einem Sachmangel
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Verkauf von mangelhaften Sachen auf eBay möglich.
Damit der Käufer Mängelgewährleistungsrechte geltend machen kann, muss zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein Mangel an der Kaufsache vorliegen. Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Kaufsache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang (in der Regel Übergabe der Kaufsache, § 446 BGB) die vereinbarte Beschaffenheit. Wurde die Beschaffenheit der Kaufsache nicht zwischen den Parteien vereinbart gilt § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Wenn Sie eine Ware verkaufen wollen, die Mängel aufweist, sollten sie in der Angebotsbeschreibung deutlich auf diesen Umstand hinweisen und den Mangel genau beschreiben. Auf diese Weise wird der Kaufgegenstand und seine gegenwärtige Beschaffenheit eindeutig definiert.