Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Waldorf Frommer – Abmahnung – Die drei Fragezeichen ??? (Folge 153) …und das Fußballphantom
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Betroffenes Werk: Die drei Fragezeichen ??? (Folge 153) …und das Fußballphantom
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Ob und inwieweit die Ansprüche tatsächlich bestehen ist jeweils eine Frage des Einzelfalls; auch bei einer unterstellten Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die ermittelte Rechtsverletzung halte ich die angesetzten Beträge jedoch – trotz des Hinweises darauf, dass es sich um ein Vergleichsangebot handeln solle – für zu hoch. Von einer sofortigen Zahlung ist daher abzuraten. Insbesondere sollte auch nicht eine nur teilweise Zahlung vorgenommen werden, ohne die Angelegenheit umfassend geprüft zu haben.
Hinsichtlich dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch dürfte in der Regel aus Gründen der Kostenvermeidung die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Keine Verwendung sollte indes das beigefügte Muster der abmahnenden Rechtsanwälte finden, da dessen Formulierung – so auch schon mehrfach von den Gerichten entschieden – als Schuldanerkenntnis oder Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden kann.
Gerne werden wir Sie im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken sowie die Kosten einer anwaltlichen Vertretung aufklären.