Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Waldorf Frommer – Abmahnung – Jack and the Giants – 815,- Euro
Erneut wurde uns eine Abmahnung der Waldorf Frommer Anwälte aus München im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH zur Prüfung vorgelegt. Neben der Geltendmachung von Schadenersatz steht auch ein Unterlassungsanspruch im Raum. Abmahnungen beziehen sich häufig auf aktuelle Werke, so auch hier: es geht um „Jack and the Giants“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach Filesharing
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Warner Bros. Entertainment GmbH
Betroffenes Werk: Jack and the Giants
Handlungsmöglichkeiten nach Erhalt einer Abmahnung
Es besteht grundsätzlich eine Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter für die Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so ist es wichtig, dass Sie die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zunächst einmal richtig einordnen.
In den meisten Fällen stellen sich Abmahnungen weder als Betrug noch als Abzocke dar. Der jeweils betroffene Rechteinhaber darf sich durchaus gegen die rechtswidrige Verbreitung seiner Werke im Internet zur Wehr setzen. Anders zu beurteilen ist hingegen die Frage, ob die erhobenen Ansprüche tatsächlich in dem jeweiligen Umfang bestehen bzw. geltend gemacht werden können.
Auch wenn die Summen in der Abmahnungen oft abschrecken, so kann gesagt werden, dass der Zahlungsanspruch nicht Hauptbestandteil der Abmahnung ist. Die Beträge erreichen oft mehrere hundert Euro, müssen jedoch stets kritisch hinterfragt werden. Nicht immer bestehen die Zahlungsansprüche tatsächlich in der geltend gemachten Höhe.
Der gleichzeitig geltend gemachte Unterlassungsanspruch hingegen ist das Kernstück der Abmahnung. Dieser ist nämlich sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.
In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.
In finanzieller Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Unterlassungsanspruch einen regelmäßig hohen Gegenstandswert nach sich zieht. Das gilt trotz des seit 01.10.2013 geltenden Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, so dass jedenfalls im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Kostenrisiken drohen. Auf eine Abmahnng sollte daher in jedem Fall reagiert werden. Diese hohen Gegenstandswerte führen zu entsprechend hohen Anwalts- und/ oder Gerichtskosten. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann daher – lösgelöst von der Frage der Verantwortlichkeit – schon deswegen sinnvoll sein, weil damit hohe Kostenrisiken vermieden werden können.
Es muss aber davor gewarnt werden, das Muster, das der Erklärung beiliegt, zu verwenden. Mit Abgabe der originalen Unterlassungserklärung dürfte im Regelfall ein Schuldankerkenntnis verbunden sein, so dass gegenüber den übrigen Ansprüchen keinerlei Einwendungen mehr möglich sind. Stattdessen sollte eine sog. abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, rein vorsorglich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwozl rechtsverbindlich.
Dabei ist es in jedem Fall ratsam, die Erklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen.
In einem zweiten Schritt kann dann der Zahlungsanspruch angegangen werden. Ob und inwieweit jeweils eine Zahlung in Betracht kommt, ist stets eine Frage des Einzelfalls.
Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, so dass ein Vorgehen im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ohne anwaltliche Hilfe bestenfalls als risikofreudig bezeichnet werden kann. Im Regelfall ist eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung schon deswegen notwendig, weil Abmahnungen sich nie nach Abgabe nur einer Unterlassungserklärung in Luft auflösen. Der dann folgende Schriftverkehr wird jeden juristischen Laien überfordern und schlimmstenfalls im gerichtlichen Verfahren enden. Deshalb sollte frühzeitig eine anwaltliche Vertretung in Erwägung gezogen werden.