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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Waldorf Frommer: Abmahnung nun mit Forderung i.H. von 1.028,- EUR

In den aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wird nun nicht mehr der bnekannte Betrag von 956,- EUR gefordert, sondern ein leicht erhöhter Betrag in Höhe von 1.028,- EUR.

Die Erklärung dafür findet sich in der zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, mit dem u.a. die Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten angehoben wurden. Die Kanzlei Waldorf Frommer macht somit namens ihrer jeweiligen Mandantschaft nach wie vor einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 450,- EUR sowie Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000,- EUR geltend, wobei eine 1,0-Gebühr hier nun nicht mehr (wie vor dem 01.08.2013) 506,- EUR beträgt, sondern sich jetzt auf 578,- EUR beläuft (jeweils inkl. Auslagenpauschale.

In der Summe also „kostet“ eine Abmahnung von Waldorf Frommer nun 1.028,- EUR.

Wir werden sehen, wie lange dieser Zustand beibehalten wird, denn das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird insoweit den Gegenstandswert auf 1.000,- EUR begrenzen mit der Folge, dass eine 1,0-Gebühr dann nur noch einen Bruchteil der oben genannten Summen beträgt.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer