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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Waldorf Frommer: Klage – bald mit höherer Forderung?

Die Kanzlei Waldorf Frommer war schon bisher bekannt dafür, offene Forderungen aus Abmahnungen auch gerichtlich durchzusetzen. In der Vergangenheit hatte die Kanzlei bei vollständig offen gebliebenen Forderungen stets einen Betrag eingeklagt, der sich auf 956,- EUR belief und aus 506,- EUR Anwaltskosten, 450,- EUR Schadenersatz bestand.

Den Schadenersatz hatte die Kanzlei dabei stets ins Ermessen des Gerichtes gestellt, soll heißen: die 450,- EUR Schadenersatz sollten eine Untergrenze bilden. Diese 450,- EUR wurden jedenfalls am AG München regelmäßig als angemessen erachtet.

In neueren, hier in der Kanzlei vorgelegten Angelegenheiten wird nunmehr angekündigt, dass zukünftig ein höherer Schadenersatzbetrag gefordert werde. In den von der Kanzlei Waldorf Frommer mit dem Betreff „Vorbereitung Klageverfahren“ versandten Schriftsätzen kündigt diese an, welche Anträge vor Gericht gestellt werden sollen. Hier liest man nun:

„Sie werden verurteilt,
1. einen angemessenen Schadenersatz, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, der jedoch insgesamt nicht weniger als EUR 600,00 betragen soll, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem (…), sowie
2. EUR 506,- zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem (…)
zu zahlen.“

Ist diese Erhöhung der Schadenersatzforderung vielleicht der erste Hinweis darauf, wie die durch den derzeit geplanten Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken angekündigte Reduzierung von Anwaltskosten (auf dann Gebühren nur noch aus einem Regelstreitwert von 1.000,- EUR) zukünftig aufgefangen werden soll?

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer