Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Waldorf Frommer: Klage – bald mit höherer Forderung?
Die Kanzlei Waldorf Frommer war schon bisher bekannt dafür, offene Forderungen aus Abmahnungen auch gerichtlich durchzusetzen. In der Vergangenheit hatte die Kanzlei bei vollständig offen gebliebenen Forderungen stets einen Betrag eingeklagt, der sich auf 956,- EUR belief und aus 506,- EUR Anwaltskosten, 450,- EUR Schadenersatz bestand.
Den Schadenersatz hatte die Kanzlei dabei stets ins Ermessen des Gerichtes gestellt, soll heißen: die 450,- EUR Schadenersatz sollten eine Untergrenze bilden. Diese 450,- EUR wurden jedenfalls am AG München regelmäßig als angemessen erachtet.
In neueren, hier in der Kanzlei vorgelegten Angelegenheiten wird nunmehr angekündigt, dass zukünftig ein höherer Schadenersatzbetrag gefordert werde. In den von der Kanzlei Waldorf Frommer mit dem Betreff „Vorbereitung Klageverfahren“ versandten Schriftsätzen kündigt diese an, welche Anträge vor Gericht gestellt werden sollen. Hier liest man nun:
„Sie werden verurteilt,
1. einen angemessenen Schadenersatz, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, der jedoch insgesamt nicht weniger als EUR 600,00 betragen soll, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem (…), sowie
2. EUR 506,- zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem (…)
zu zahlen.“
Ist diese Erhöhung der Schadenersatzforderung vielleicht der erste Hinweis darauf, wie die durch den derzeit geplanten Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken angekündigte Reduzierung von Anwaltskosten (auf dann Gebühren nur noch aus einem Regelstreitwert von 1.000,- EUR) zukünftig aufgefangen werden soll?