Wir sind Rechtsanwälte aus Leidenschaft und setzen uns mit unserem Fachwissen gern für Sie ein. Wenn Sie eine rechtliche Beratung benötigen oder sich möglicherweise bereits in einem Rechtsstreit befinden, dann stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei, das für Sie beste Ergebnis zu erreichen.
Um dieses Ziel zu erreichen ist es wichtig, dass Anwalt und Mandant an einem Strang ziehen. Meistens funktioniert das auch gut – es gibt aber auch Situationen, in denen wir nicht der richtige Ansprechpartner für Sie sind:
1. Streiten aus Prinzip
Als Rechtsanwälten ist uns daran gelegen, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wir tun das mit allen rechtlichen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, so dass wir uns im Idealfall am Ende des Verfahrens gemeinsam mit unseren Mandanten über den Erfolg freuen können.
Es gibt aber auch Rechtsangelegenheiten, in denen ein umfassender Rechtsstreit nicht sinnvoll ist. Dazu gehören erfahrungsgemäß solche Mandate, in denen es einer Partei „ums Prinzip“ geht. Häufig handelt es sich dabei um Streitigkeiten, in denen eigene Überzeugungen zu allgemeingültigen Regelungswerken gemacht werden und sodann über Rechtsanwälte an gegnerische Parteien herangetragen oder sogar vor Gericht geäußert werden sollen. Nicht selten sind dabei aber die eigenen Vorstellungen lebensfremd oder fernab der geltenden Rechtslage. Erfahrungsgemäß geht es in solchen Fällen auch überwiegend um Angelegenheiten, die sich in finanzieller Sicht bestenfalls um wenige Euro drehen.
Wenn Sie also z.B. 3,60 Euro-Verzugszinsen zahlen sollen, Sie beim Bestellen in einem Lokal fünfzehn statt zehn Minuten auf das Essen warten mussten, wenn Ihnen bei einer Reisebuchung entgegen Ihrer Erwartung kein kostenloses Upgrade angeboten wurde, wenn sich auf Ihrer Telefonrechnung einmalig ein nicht nachvollziehbarer Posten von 2,99 Euro befindet oder wenn irgendeine Kleinigkeit nicht zu einhundert Prozent Ihren Erwartungen entspricht – dann atmen Sie einmal tief durch, schlucken Ihren Ärger hinunter und lassen die Sache auf sich beruhen.
Zugegebenermaßen ist es manchmal schwierig zu entscheiden, wann eine solche Kleinigkeit vorliegt, deren rechtliche Würdigung sich nicht lohnt. Das zu beurteilen helfen wir Ihnen gerne, ein kurzes, unverbindliches Telefonat reicht hierfür aus. Zeigt sich hierbei allerdings, dass eine Übernahme des Mandats nicht sinnvoll ist, dann seien Sie uns bitte nicht böse, wenn wir die Bearbeitung ablehnen.
Eine solche Ablehnung erfolgt nicht, weil wir uns nicht für Ihre Probleme interessieren oder Ihnen nicht helfen wollen. Im Gegenteil: denken Sie immer daran, dass zum einen jede unserer Tätigkeiten für Sie Geld kostet. Wenn sich jedoch schon bei einem ersten Gespräch zeigt, dass sich ein Streit allein dazu eignet, Kosten entstehen zu lassen, ohne dass Ihnen geholfen ist, dann sehen wir es als unsere Pflicht an, Sie vor solchen Ausgaben zu schützen. Zum anderen ist unser aller Lebenszeit begrenzt: wollen Sie wirklich wegen Kleinigkeiten unter Umständen mehrere Jahre Ihrer Lebenszeit durch unsinnige Rechtsstreitigkeiten verschwenden?
2. Abmahnung als Geschäftsmodell
Bedingt durch unsere Tätigkeit u.a. im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht erreichen uns gelegentlich Anfragen von Personen, die glauben, sich mittels Abmahnungen eine Einnahmequelle eröffnen zu können. Hintergrund von den betreffenden Mandatsanfragen ist, dass wir als Rechtsanwälte mit dem Ausspruch von – im besten Falle möglichst vielen – Abmahnungen gegen Konkurrenten oder Rechtsverletzer beauftragt werden sollen. Die Kosten der Abmahnung – also das, was im Rahmen des Erstattungsanspruchs vom Gegner eingefordert wird – sollen dann nach Vorstellung des Anfragenden zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber aufgeteilt werden.
Leider gibt es durchaus Kollegen, die solche in mehreren Punkten gegen geltendes Recht verstoßende Mandate annehmen und auch derartige standeswidrige Vereinbarungen mit ihren Auftraggebern treffen. Wir tun das nicht. Wenn Sie mit einer Abmahnung Geld verdienen wollen, dann sind wir für Sie der falsche Ansprechpartner.
3. Anonyme Mandatsanfragen
Manchmal kommt es auch vor, dass wir anonym kontaktiert werden oder gar anonym beauftragt werden sollen. Dafür gibt es im Regelfall zwei Gründe: entweder der Betreffende erhofft sich kostenlosen Rechtsrat, oder er ist sich im Unklaren darüber, welche Aufgaben Rechtsanwälte wahrnehmen. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn uns anonym von Rechtsverstößen im Onlinehandel berichtet wird, in der unzutreffenden Annahme, Rechtsanwälte könnten dann allein wegen ihrer Eigenschaft als Rechtsanwalt eine Abmahnung aussprechen.
Um es kurz zu machen: eine anonyme Bearbeitung von Mandaten erfolgt bei uns nicht, anonyme Mandatsanfragen mit der Bitte um Erteilung von Auskünften oder rechtlichen Ratschlägen werden von uns mit der Bitte um Mitteilung der vollständigen Kontaktdaten beantwortet. Ebenso lassen wir Anrufe mit unterdrückter Rufnummer automatisiert abweisen.
Zum einen ist uns ohne Kenntnis des Mandanten schon eine Bearbeitung rein tatsächlich nicht möglich. Zum anderen ist uns eine solche auch rechtlich untersagt: Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet, so dass wir sicherstellen müssen, mit wem wir kommunizieren. Außerdem dürfen Rechtsanwälte keine widerstreitenden Interessen vertreten. Genau das könnte aber passieren, wenn wir eine anonyme Anfrage beantworten, wir aber den Gegner bereits vertreten.
Wenn Sie möchten, dass wir für Sie tätig werden sollen, dann müssen Sie uns unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten beauftragen. Die möchten Sie uns nicht geben, weil Sie Rechtsanwälten ganz allgemein misstrauen? Auch gut – denn solche Mandanten wollen wir nicht haben. Das Mandatsverhältnis ist auch ein Vertrauensverhältnis, ohne geht es nicht.