Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Warum die GWE GmbH in allererster Linie lästig ist
Egal ob man direkt betroffen ist oder als Anwalt Mandanten vertritt, die mit dem Problem „GWE GmbH“ konfrontiert sind: auf Dauer sind die Verfahren mit der Gewerbeauskunft-Zentrale in allererster Linie lästig.
Wie mehrere Kollegen berichten (vgl. u.a. bei dem Kollegen Ferner, http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/gewerblicher-rechtsschutz/unternehmen-wirtschaftsrecht/anzeigenrecht/gewerbeauskunft-zentrale-es-schreibt-die-m-m-s-rechtsanwalts-und-wirtschaftskanzlei/13166/ oder dem Kollegen Melchior, http://ra-melchior.blog.de/2014/07/31/gwe-forever-hoert-nie-gwe-langsam-laestig-erst-deutsche-19009250/), dürfen auch wir derzeit wieder einmal feststellen, dass die GWE GmbH nach Beauftragung eines neuen Anwalts diesen direkt mit unseren Mandanten korrespondieren lässt.
Das ist soweit nichts Neues: auch in der Vergangenheit hatten, jeweils nach vollzogenem Anwaltswechsel, die jeweils beauftragten Berufskollegen direkt die jeweiligen Mandanten angeschrieben. Genau wie aktuell Rechtsanwalt Sertsöz hatte z.B. die früher von der GWE GmbH beauftragte Rechtsanwältin Claudia Mölleken bei Hinweis auf die Mandatierung unserer Kanzlei stets darauf hingewiesen, dass man von der eigenen Mandantschaft (also der Gewerbeauskunft-Zentrale) nicht auf die Bevollmächtigung unserer Kanzlei hingewiesen worden sei.
Aber wie neu sind die Verfahren für Herrn Rechtsanwalt Sertsöz wirklich?
Hierzu muss man wissen, dass die GWE GmbH in der Vergangenheit nicht nur wechselnde Anwälte beschäftigt hat, sondern auch ein Inkassobüro mit der Geltendmachung der Abzock-Forderung beauftragt hatte: die Deutsche Direkt Inkasso. Dieser ist zwischenzeitlich durch das OLG Köln die Inkassoerlaubnis entzogen worden.
Interessanterweise hatte die Deutsche Direkt Inkasso aber jenen Herrn Rechtsanwalt Michael Murat Sertsöz als sachkundige Person im Sinne von § 11 Abs. 1 RDG benannt. Einfach ausgedrückt wird dort geregelt, dass Inkassodienstleistungen eine besondere Sachkunde in bestimmten Rechtsbereichen erfordern, andernfalls wird die Inkassotätigkeit nicht erlaubt. Und diese wurde bei der DDI durch Herrn Rechtsanwalt Sertsöz eingebracht. Es ist daher naheliegend, vorausgesetzt die Angaben, die die DDI selbst veröffentlicht hatte, sind zutreffend, dass Herr RA Sertsöz doch die eine oder andere Bevollmächtigung zur Kenntnis nehmen musste.
Ob man dem bei einem derartigen Vorgehen der Aussage, man sei nicht über die Beauftragung in Kenntnis gesetzt worden, Glauben schenken mag?
Schließlich ist das direkte Anschreiben von anwaltlich vertretenen Betroffenen alles andere als ein Einzelfall. Mittlerweile sind bei der Rechtsanwaltskammer Köln mehr als 50 Beschwerden gegen Herrn Rechtsanwalt Sertsöz eingegangen.
Grundsätzlich kann man Betroffenen nach wie vor nur raten, sich hier nicht verunsichern zu lassen. Jedenfalls wer anwaltlich vertreten wird, sollte auf keinen Fall eine Zahlung an die GWE GmbH leisten, die hier wieder einmal unter Hinweis auf veraltete und überholte Rechtsprechung versucht, ihr nicht zustehendes Geld zu vereinnahmen.
Vor allem sollten sich Betroffene von der Ankündigung der Zwangsvollstreckung nicht verunsichern lassen: solange die GWE GmbH keinen rechtskräftigen Titel im konkreten Einzelfall erstreitet, sind alle Anschreiben der GWE GmbH – gleich ob durch das Unternehmen selbst oder deren Anwälte – jedenfalls aus meiner Sicht das Papier nicht wert.