Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Weiterhin Abmahnungven von FAREDS: DJ Antoine – Bella Vita

Kürzlich wurde uns eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag von Frank Bülles und Jens Kindervater zur Prüfung vorgelegt. Wie in allen uns bekannten Fällen werden die Zahlung eines Schadenersatzes sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Betroffen ist „DJ Antoine – Bella Vita“.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Abmahnende Kanzlei: Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechteinhaber: Frank Bülles und Jens Kindervater

Betroffenes Werk: DJ Antoine – Bella Vita

Abmahnschreiben, Zahlungsanspruch und Unterlassungsanspruch

Ausgangspunkt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist, dass der Anschlussinhaber Täter der Rechtsverletzung ist und für alle Rechtsverletzungen über seinen Internetanschluss einstehen zu habe.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so ist es wichtig, dass Sie die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zunächst einmal richtig einordnen.

Vorab muss gesagt werden, dass eine Abmahnung nicht zwangsläufig in den Bereich Abzocke oder Betrug fällt. Der jeweils betroffene Rechteinhaber darf sich durchaus gegen die rechtswidrige Verbreitung seiner Werke im Internet zur Wehr setzen. Zu hinterfragen ist aber, ob die Ansprüche jeweils in dem Umfang bestehen, wie sie mit der Abmahnung geltend gemacht werden.

Hauptbestandteil einer Abmahnung ist nicht der jeweilige Zahlungsanspruch, der im Einzelfall durchaus hoch sein kann. Summen mehrerer hundert bis über tausend Euro sind nicht ungewöhnlich, aber eben auch zu hinterfragen. Nicht immer bestehen die Zahlungsansprüche tatsächlich in der geltend gemachten Höhe.

Der gleichzeitig geltend gemachte Unterlassungsanspruch hingegen ist das Kernstück der Abmahnung. Dies liegt daran, weil die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Unterlassungsansprüchen viel weitreichender sind.

Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zunächst einmal zu einer lebenslangen Bindung an die Erklärung. Diese Bindung muss auch sehr ernst genommen werden, weil bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.

Auf der finanziellen Seite ist der hohe Gegenstandswert des Unterlassungsanspruch anzuführen. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sind daher teure Verfahren die Regel. Vor allem einstweilige Verfügungsverfahren können hier Kosten auslösen, die sogar den Zahlbetrag aus der Abmahnung übersteigen – ohne dass dann über Zahlungsansprüche entschieden wurde. Dieser Punkt ist sodann immer noch zu klären. Wir halten aus diesem Grund für sinnvoll, schon aus Gründen der Kostenvermeidung eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Allerdings soltle zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches niemals die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die originale Unterlassungserklärung stellt im Regelfall ein Schuldanerkenntnis dar. Stattdessen sollte eine sog. abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, rein vorsorglich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwozl rechtsverbindlich.

Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte aber immer einem erfahrenen Anwalt überlassen werden, schon aufgrund ihrer weitreichenden rechtlichen Wirkungen.

Erst im Anschluss daran kann sinnvoll auf den noch offenen Zahlungsanspruch reagiert werden. Der Kostenpunkt Schadenersatz setzt jeweils ein entsprechendes Verschulden voraus, das aber nicht bei jedem Anschlussinhaber gegeben ist. Dann würden noch maximal Anwaltskosten anfallen, bezüglich deren Höhe jedoch durchaus gestritten werden kann.

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie – gerne helfen wir Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit, diese einem wirtschaftlichen Ergebnis zuzuführen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen

Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer