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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Wenn der Anwalt zum Verschleißteil wird

Immer wieder haben wir in der Kanzlei mit der Gewerbeauskunft-Zentrale zu tun. Das von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH betriebene Internetportal dürfte einigen Unternehmern mittlerweile bekannt sein. Unserer Ansicht nach lassen sich sämtliche Vorgänge in den Bereich der Branchenbuch-Abzocke einordnen.

Der stets gleiche Ablauf (Anschreiben an den Unternehmer, Rücksendung der „Auftragsbestätigung“ durch diesen, anschließend Rechnungsstellung und erst jetzt Erkennen der eigentlichen Sachlage beim Unternehmer) ist hinlänglich bekannt. Trotzdem sind die Angelegenheiten immer wieder als interessant zu bezeichnen, da gerade der beauftragte Anwalt eine umfangreiche Korrespondenz mit den verschiedensten Beteiligten führen darf.

Zum einen wäre das natürlich die Gewerbeauskunft-Zentrale selbst. Daneben die Deutsche Direkt Inkasso. Und dann natürlich die „Heerscharen“ von Anwälten, die von der GWE GmbH beauftragt werden. Hier war tatsächlich in den letzten Jahren ein häufiger Wechsel zu bemerken: Rechtsanwalt Björn Nordmann, Rechtsanwältin Funda Yildiz, Rechtsanwalt Andreas Schwering und Rechtsanwalt Burkhard Joepchen waren in der Vergangenheit für die GWE GmbH tätig geworden und hatten deren Ansprüche geltend gemacht. Ob zwischen den Beteiligten und der GWE GmbH noch eine Mandatsbeziehung besteht, ist derzeit nicht bekannt, wir bezweifeln es aber aufgrund der langen Zeitspanne, in der wir von den genannten Kanzleien nichts mehr gehört haben.

Dafür tritt aktuell die Rechtsanwaltskanzlei Hofheinz auf den Plan und macht offene Forderungen geltend. In dem Schreiben wird auf dieselben (und mittlerweile als überholt zu betrachtenden ) Urteile der Amtsgerichte Düsseldorf, Köln und Bergisch Gladbach verwiesen, die den Zahlungsanspruch der GWE GmbH legitimieren sollen. Und natürlich wird auch wieder ein günstiger Vergleichsvorschlag (diesmal: 450,- EUR) angeboten.

An der Sach- und Rechtslage ändert dies unserer Ansicht nach freilich nichts. Der behauptete Vertrag kann unserer Einschätzung nach wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, besteht überdies aufgrund Sittenwidrigkeit/ Wuchers wohl schon gar nicht. Vor diesem Hintergrund kann nach wie vor nur geraten werden, den Zahlungsanspruch nicht zu erfüllen und ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Es stellt sich die Frage, ob die GWE GmbH nicht vielleicht anstelle des ständigen Anwaltswechsels einen Wechsel ihres Geschäftsmodells in Betracht ziehen und das verwendete Formular so gestallten sollte, dass zukünftig entsprechende Streitigkeiten wegen Irreführung gar nicht erst entstehen würden. Allerdings würde dann wohl kaum ein Unternehmen diese – meines Erachtens – völlig nutzlose Leistung in Anspruch nehmen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer