Viele Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht haben ihre Grundlage in einer unzulässigen Werbung mit Garantien.
Wichtig ist hierbei zunächst das grundsätzliche Verständnis, dass es sich bei Garantien um freiwillig übernommene, zusätzliche Leistungen eines Unternehmers im Falle eines Mangels handelt, die neben den gesetzlich bestehenden Gewährleistungsrechten bestehen. Weil es sich hier im eine Sonderleistung handelt, gelten für eine Garantieerklärung (§ 443 BGB) nach § 479 BGB einige Sonderbestimmungen dahingehend, wie die Garantierklärung zu formulieren ist und welchen Inhalt sie haben muss. Insbesondere muss die Garantieerklärung den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, enthalten; ferner ist es erforderlich, den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers, anzugeben.
Kommt es insoweit zu einem Rechtsverstoß, so kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, z.B. durch einen Mitbewerber, die Folge sein, mit der dann u.a. Unterlassungsansprüche und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht werden. In einem solchen Fall muss das weitere Vorgehen genau überlegt werden.
Das Rechtsinstitut der Abmahnung
Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.
Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche
Mit einer Abmahnung werden normalerweise verschiedene Ansprüche verfolgt.
Erst einmal geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Mit dem Unterlassungsanspruch geht es darum, dass ein rechtswidriges Verhalten beendet werden soll. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Ein Unterlassungsanspruch kann normalerweise nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.
Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.
Beispielsweise gehört zu den weiteren Ansprüchen der Anspruch auf Kostenerstattung. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.
Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch
Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.
Gerade Unternehmer, die langfristig planen müssen, müssen daher sorgfältig abwägen.
Erstattungsansprüche, die neben dem Unterlassungsanspruch erhoben werden, sind dagegen nur ein Teilproblem. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.
Die Reaktion nach einer Abmahnung
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.
Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.
Tipps zur weiteren Vorgehensweise
Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell – Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.
- Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf
- Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
- Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren – es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
- Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
- Bevor Sie reagieren: Anwalt fragen!
In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen aus dem Wettbewerbsrecht wie z.B. nach Erhalt einer Abmahnung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens und werden gern im gesamten Bundesgebiet für Sie tätig.