Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen irreführender Herkunftsbezeichnung
Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen der Nutzung einer irreführenden Herkunftsbezeichnung beim Verkauf eines Speisesalzes tätig. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.
Das Rechtsinstitut der Abmahnung
Eine Abmahnung stellt – allgemein formuliert – eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Eine solche Abmahnung zielt in erster Linie darauf ab, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und damit nicht unnötig Zeit oder Geld zu investieren.
Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung verfolgt?
Aus Rechtssicht dient eine Abmahnung der Geltendmachung gleich mehrerer Ansprüche.
Erst einmal geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Ein Unterlassungsanspruch kann normalerweise nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.
Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Darüber hinaus können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.
Der Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung
Wichtigster Bestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Gründe. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.
Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.
Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.
Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?
Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.
Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.
Was Sie tun können
Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
- Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
- Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
- Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
- Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so helfe ich Ihnen gern.