Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen irreführender Werbung mit Rabattpreisen
Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen irreführender Werbung im Zusammenhang mit Preiswerbung tätig. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.
Ansprüche einer Abmahnung
Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.
Zunächst geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Bei Bestehen das Anspruch kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.
Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Weiter regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.
Zum Unterlassungsanspruch
Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Der Unterlassungsanspruch führt bei Gericht zu sehr hohen Kosten. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.
Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.
Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Erstattungsanspruch ist. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.
Reaktion auf eine Abmahnung
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.
Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.
Wie Sie weiter vorgehen sollten
Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun – idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt – einer Lösung zuführen.
- Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
- Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
- Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren – es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
- Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
- Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten
Gerne berate ich Sie darüber, was Sie nun tun können.