Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Widerrufsrecht bei eBay
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Bei Online-Auktionen steht dem Verbraucher gegenüber einem Unternehmer ein Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB zu, da es sich um einen Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB handelt. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren (Kaufvertrag) oder über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag), der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.